In diesem Sinne beraten wir zu EnEV, Passiv- und Effizienzhaus, zu erneuerbaren Energien, den erforderlichen Nachweisen, Genehmigungen und Fördermitteln. Die richtige Entscheidung welcher energetische Standard bei einem Neubau oder Umbau zu erreichen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir begleiten Sie kompetent durch den
Bauprozess und geben Ihnen fachkundige Hinweise.
Konkret: Wir berechnen für die Baubehörde die bauordnungsrechtlichen Wärmeschutz-Nachweise gemäß EnEV für alle Gebäudearten beim Neubau, Umbau und beim Sanieren. Sie gehören zu den Bauvorlagen und sind mit dem Bauantrag und anderen bautechnischen Nachweisen bei der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn einzureichen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist Bestandteil des deutschen Baurechts. In ihr werden Standardanforderungen zum effizienten Energieverbrauch von Gebäuden vorgeschrieben. Höhere energetische Anforderungen müssen bei der
Planung und Errichtung eines Passivhauses oder eines "KfW- Effizienzhaus 85/70/55" erfüllt werden.
Es werden dafür verschiedene Förderprodukte (Kredite, Zuschüsse) angeboten. Wir kennen uns mit den KfW-Förderprogrammen aus und führen den notwendigen energetischen Nachweis mittels Berechnung durch. Wird gleichzeitig der Wohnkomfort erhöht, wie beim altersgerechten und barrierefreien Bauen und Umbauen, ist weitere Förderung möglich.
Bei Planung und Berechnung arbeiten wir mit der aktuellen Bauphysik-Version "Dämmwerk" von Kern Ingenieurkonzepte.
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